Siegel aus der Stadt Berlin
Stadt Berlin
1253
Stadt Berlin
1280
Stadt Berlin
1460



Die am Siegelrand umlaufende Legende lautet: SIGILLUM DE BERLIN BURGENSIUM (Siegel der Bürger von Berlin). Sie wird vom inneren Siegelbild durch einen Perlenkranz abgeschlossen. Das erste S sowie das N der Inschrift zeigen die Schwierigkeiten des Stechers beim Umsetzen in die spiegelverkehrte Darstellung. Das Bild zeigt symbolhaft die Stadtmauer mit einem Mittel- und zwei Seitentürmen. Die Dachenden des palasartigen Mittelteiles und die Turmspitzen tragen jeweils einen Stab mit einer Kugel als Abschluß. Bogenförmig dem Verlauf des Perlkranzes folgend, befinden sich zwischen Mittelturm und Dachenden noch je eine Kugel. Vor dem mittleren Turm steht in einem Dreiberg der nach (heraldisch) rechts gewandte Adler, das Wappentier der Markgrafen von Brandenburg. Vom ältesten Siegel Berlins gab es nur ein Exemplar, das an einer undatierten Urkunde für die Stadt Frankfurt an der Oder befestigt war und sich daher im Frankfurter Stadtarchiv befand, wo es im zweiten Weltkrieg verschollen ist. Glücklicherweise hat der Verein für die Geschichte Berlins bereits frühzeitig einen Abguss dieses Siegels fertigen lassen, der sich jetzt im Landesarchiv Berlin befindet. In der genannten Urkunde hatte der Rat der Stadt Berlin den Ratmannen der Stadt Frankfurt an der Oder Aufschluß über das Berliner Stadtrecht gegeben, das auch der Stadt Frankfurt verliehen worden war, und das auf das Magdeburger Recht zurückgeht. Dieses fand hier weite Verbreitung seitdem unter Markgraf Albrecht dem Bären in der Mitte des 12. Jahrhunderts die Besiedlung der Mark Brandenburg durch deutsche Siedler ein- setzte. Zwischen den Burgen zu Köpenick und Spandau entwickelten sich wohl noch in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts an einer Furt, die den Übergang vom Teltow in den Barnim ermöglichte, zwei Ansiedlungen, die als Doppelstadt unter den Namen Berlin und Cölln bekannt sind. Ihre Mittel- punkte hatten sie um die Nikolaikirche (Berlin) und um die Petrikirche (Cölln). Schriftlich bezeugt ist zuerst Cölln durch eine Urkunde vom Jahre 1237, Berlin folgte erst 1244. Offenbar ging die Anlage beider Städte vom Landesherren aus, was sich auch in den Siegeln beider Städte niederschlug.
Das zweite bekanntgewordene Siegel hängt an einer nur noch als Foto erhaltenen Urkunde für die Kürschnerinnung zu Berlin, datiert vom 22. März 1280.
Hier taucht der Bär erstmals im Siegel auf, und zwar als Begleitfigur zu beiden Seiten des Adlerschildes, aufrecht schreitend, den Kopf dem Schild zugewandt.
Auf dem Schild sitzt der Topfhelm mit dem Adlerflug als Unterscheidungszeichen, wie er ähnlich auch im Siegel Spandaus vom Jahre 1282 vorkommt.
Die Freiflächen im Siegelbild sind gefüllt mit Tatzeneindrücken.
Darum schließen sich zwei Perlkränze, zwischen denen sich die Siegelinschrift befindet, die das Siegel als „redend" kennzeichnet.
Die Umschrift lautet: SIGILLVM BVRGENSIVM DE BERLIN SUM (Ich bin das Siegel der Bürger von Berlin).
Der Beginn der Inschrift wird in der Mitte oben durch ein Kreuz gekennzeichnet.
Der Rat der Stadt Berlin priviligiert mit dieser Urkunde die Kürschnerinnung,
kein Fremder darf auf dem Markt in Berlin Kürschnerwaren verkaufen, Felle kaufen oder ein Beizfaß aufstellen.
Gewinnt er jedoch das Kürschnergewerk und hinterläßt Söhne mit gleichem Beruf, so müssen diese für den Meistertitel das Gewerk gewinnen und dafür der Stadt drei Schilling, den Gewerkmeistern drei Schilling und ein halbes Pfund Wachs geben.
Nach der Urkunde für Frankfurt von 1253 sind sieben Urkunden des Berliner Rates bis 1295 überliefert, die sämtlich für die Berliner Gewerke ausgestellt sind (1272 Bäcker,
1280 Kürschner, 1284 Schuhmacher und Flickschuster, 1288 Schneider, 1289 Tuch- und Wollweber, 1295 Wollweber).
Nur die für die Kürschner von 1280 besitzt noch das Siegel.
Dieses aber weicht völlig von dem ältesten Siegel ab. Entgegen weitverbreiteter Ansicht war es noch 1346 in Gebrauch, wie sich an einer Urkunde des Bayerischen Hauptstaatsarchivs belegen läßt.
Fidicin bezeugt die Verwendung sogar noch an einer Urkunde von 1381.
Die Urkunde von 1280 besitzt einen hohen Stellenwert, gewährt sie doch einen knappen Einblick in die Siegelführung der Stadt, in den Aufbau der Stadtverwaltung durch namentliche Nennung der Ratsherren und in wirtschaftlich-soziale Verhältnisse des 13. Jahrhunderts.
Historische Siegel der Stadt Berlin Stadtsiegel Berlins 1460 Das Rundsiegel zeigt einen Schild, darin der auf allen Vieren schreitende Bär, auf dem Rücken stehend der landesherrliche Adler. Die umlaufende Legende in gotischer Minuskel lautet: sigillvm civitatis antique berlin, Siegel der Altstadt Berlin. Hatte der erste Hohenzoller als Kurfürst Friedrich I. seit 1411 darum gerungen, den Adel wieder der landesherrlichen Gewalt zu unterwerfen,
so setzte sein Sohn Friedrich II. „Eisenzahn" das Bemühen um Rückgewinnung der vollen landesherrlichen Macht gegenüber dem zweiten Machtfaktor im Staat, den Städten, fort.
Dabei kam ihm zupass, daß wegen innerstädtischer Zwistigkeiten zwischen Patriziat und Gewerken letztere 1442 seine Unterstützung suchten und erhielten. Die im wirtschaftlichen Umbruch befindliche Zeit erzeugte soziale Spannungen, die sich schließlich im Berliner Unwillen der Jahre 1447/48 entluden.
Die Bürger wandten sich unter anderem gegen den Neubau des Schlosses auf Cöllner Boden, stürmten das Hohe Haus in der Klosterstraße, vernichteten Urkunden und Akten der darin befindlichen kur- fürstlichen Kanzlei.
Ein vom Kurfürsten einberufenes landständisches Gericht zu Spandau bestätigte die Urkunde von 1442, trennte beide Städte endgültig.
Die Rädelsführer wurden verbannt, ihr Vermögen eingezogen. Das vorliegende Siegel scheint die politische Unterwerfung der Doppelstadt widerzuspiegeln, doch handelt es sich nur um eine unheraldische Ausdeutung.
Das angebliche Halsband mit Ring ist nicht zu erkennen.
Der Adler schlägt nicht seine Krallen in das Fell des Bären, sondern steht normal auf dem Rücken. Die Verbindung des Berliner Bären mit dem landesherrlichen Adler hat übrigens lange Tradition, auch wenn sich die Darstellungsform öfter ändert.
Das Siegel ist mehrfach belegt an Urkunden zwischen 1460 und 1691. Auf die Anfertigung des Siegels im Jahre 1444 könnte allerdings die einst im Märkischen Museum vorhandene Silberplatte hinweisen.
Vor dem Vorderlauf und nach dem Hinterlauf soll je eine Art 8 zu sehen gewesen sein, die als damalige Form der 4 gedeutet wird.
Auf alle Fälle begann für Berlin nach dem Berliner Unwillen die Entwicklung zur Residenzstadt.
Der Kurfürst nahm immer häufiger seinen Aufenthalt im Schloss, konzentrierte hier auch die Verwaltungsbehörden für Hof und Land.
Berliner Sekretsiegel
1442
Tuchmacher Berlin
1442
Schuhmacher Berlin
1442



Der Bär schreitet im Rundsiegel auf allen Vieren nach rechts und zieht am Bande den liegenden markgräflichen Adlerschild über sich mit. Vor dem Schild ist - wohl als schmückendes Beiwerk ein Stern, dahinter eine Gruppe von drei Sternen zu erkennen. Aufschlußreich ist die Legende: „S(igillum) SECRETVM CIVITATIS BERLIN". das Sekretsiegel der Stadt Berlin. Die Bezeichnung „,secretum" leitet sich vom Lateinischen für „geheim, abgesondert" her. „Secreta" waren Gespräche unter vier Augen.
Demzufolge wurde das Sekretsiegel häufig als Verschlußsiegel benutzt oder zusätzlich zur Beglaubigung des großen Siegels auf der Rückseite eingedrückt.
Hier jedoch fungiert es als selbständiges Siegel neben dem Cöllner Stadtsiegel und acht weiteren Siegeln Berliner und Cöllner Innungen an einer Urkunde im Landesarchiv Berlin vom 29. August 1442. Beide Städte unterwerfen sich darin dem Landesherrn, treten Kurfürst Friedrich II. „,Eisenzahn" das erforderliche Gelände auf Cöllner Seite zum Schloßbau ab, überlassen ihm das gemeinsame Rathaus auf der Langen Brücke und geben ihm die Stadtgerichtsbarkeit und das Niederlagsrecht zurück. Zuerst läßt sich das Sekretsiegel an einer Urkunde der Doppelstadt Berlin-Cölln vom 30. Oktober 1338 nachweisen, letztmals 1454 als Briefverschluß. In der abwechslungsreichen Geschichte der Berliner Siegel kommt ihm besondere Bedeutung zu, weil der Bär sich hier erstmals als Hauptfigur im Siegelbild präsentiert. Die Geschichte Berlins im 14. Jahrhundert ist geprägt durch den Zusammenschluß mit der Nachbarstadt Cölln, der von Markgraf Hermann 1307 urkundlich genehmigt wurde. Beide Städte blieben zwar selbständig, wählten aber einen
gemeinsamen Rat, der zu zwei Dritteln aus Berliner, zu einem Drittel aus Cöllner Ratmannen gebildet wurde.
Bei den märkischen Stadtbündnissen spielten sie eine hervorragende Rolle, die sich auch in der Zugehörigkeit zur Hanse dokumentierte.
Mit dem Erwerb des landesherrlichen Münzregals im Jahre 1369 wirkte man der jährlichen Münzverrufung entgegen und förderte Handel und Wandel.
Trotz zweier schwerer Brände 1376 und 1380 konnte man 1391 sogar das landesherrliche Stadtgericht erwerben. Die Doppelstadt an der Spree besaß somit zu Beginn der Hohenzollernherrschaft eine stattliche Machtposition.
In der Mitte des Spiegelbildes liegt waagerecht ein Weberschiff auf gemustertem Grund, der wohl als Gewebe bzw. Tuch zu deuten ist. Die Legende lautet: S(igillum) GVLDE PANNIFICV (m) I(n) BERLIN - (Das Siegel der Tuchmachergilde in Berlin).
Die frühen Berliner Innungsurkunden sind abschriftlich im Berlinischen Stadtbuch vom Ausgang des 14. Jahrhunderts in lateinischer und deutscher Fassung überliefert.
Das lateinische Wort „pannifex" wird dabei als Tuchmacher, Wollenweber oder
Gewandmacher wiedergegeben.
Streng genommen handelt es sich bei diesen Urkunden jedoch nicht um Gründungsprivilegien.
Wie die Rechtsweisung Berlins für Frankfurt an der Oder zeigt, gab es bereits 1253 in Berlin Tuchmacher.
Zwei oder mehr geeignete und vom Rat vereidigte Männer sollten prüfen, ob das Tuch ordentlich gefertigt ist. Der Hersteller tadelhaften Tuches mute 5 Schilling Strafe zahlen; das betreffende Tuch, Wolle und falsche Fäden durften die Ratmannen verbrennen lassen. Im Innungsprivileg vom 29. Mai 1289 gestattete der Rat den Berliner Tuchmachern lediglich, die Gewerksgenossen mit 6 Pfennig Strafe zu belegen, welche, obwohl geladen, nicht zur Sitzung erscheinen.
Außerdem verbieten sie, die Meister zu belästigen.
In einer ausführlichen Urkunde vom 28. Oktober 1295 treffen die Ratmannen zum Nutzen der Stadt und des Wollenweber- Gewerks, das also offensichtlich bereits bestand, detaillierte Bestimmungen über die Tuchfertigung.
Außerdem gestatteten sie Tuchknappen mit Frau und Kindern die Anfertigung von Tuch zur eigenen Kleidung, nicht zum Verkauf.
Wer die Brüderschaft mit 2 Webstühlen erworben hat, darf nicht mit mehr Stühlen arbeiten. Niemand darf anderen außerhalb der Brüderschaft, nämlich Nonnen oder Fremden, seine Webstühle überlassen. Ferner wird der Tuchverkauf geregelt und verboten, den Juden Garn zu besorgen.
Meistersöhne können das Gewerk zum halben Preis gewinnen.
Ein Innungssiegel ist erst für das Jahr 1442 nachweisbar, als sich die Städte Berlin und Cölln dem Kurfürsten unterwerfen und auch die Viergewerke zur Bekräftigung ihre Siegel an der Urkunde, befestigen mußten.
Ein Siegel der Berliner Schuhmacherinnung ist erstmals an der sog. Unterwerfungsurkunde von 1442 nachweisbar.
Es zeigt im Bild ein Schabeeisen und ein Zuschneidemesser zur Fell- und Lederbearbeitung. Die Legende lautet: S(igillum) SVTORVM SARDONV(m) I(n) BERLIN (=Siegel der Schumacher in Berlin).
Das lexikalisch nicht nachweisbare „sardonum" könnte als Gegensatz zu den „,sutorum antiquorum" (= Schuhflicker) die echten, aus neuem Leder fertigenden Schumacher bezeichnen.
Berlins Rechtsweisung für den Magistrat in Frankfurt / Oder spricht bereits 1253 von den Bäckern, Fleischern und Schuhmachern, die ihr Innungsprivileg nur vom Magistrat erhalten könnten.
Derartige Innungsprivilegien erhielten 1272 die Bäcker, 1280 die Kürschner und am 2. Juni 1284 die Schumacher. Wer Mitglied des Gewerks werden will, muß der Stadt 3 Schilling, dem Gewerk 6 Schilling weniger 4 Pfennige zahlen (1 Schilling zählte damals 12 Pfennige) sowie 2 Pfund Wachs liefern.
Hinderten die Gewerksmeister mutwillig die Aufnahme eines Zugezogenen oder Einheimischen, so konnten die Ratmannen demselben, wenn er als ehrlich und rechtschaffen befunden wurde, dennoch das Gewerk geben. Bei den „Morgensprachen" des Gewerks mußten 2 Ratmannen und 2 geschworene Gewerksmeister zugegen sein.
Auf qualitätvolle Arbeit sollte ebenso geachtet werden wie darauf, da die Meister unbehindert Leder zur Fertigung von Schuhen kaufen konnten.
Am 19. August 1284 erhielten die Schuhflicker ein gesondertes Innungsprivileg.
Die Gesellen hatten eine seit 1384 nachweisbare eigene Einung.
1711 führten sie ein Siegel mit dem Bild eines Stulpenstiefels, über dem sich ein rechts gewandter gekrönter Adler, belegt mit Kleestengeln, erhob.
Die zweizeilige Legende lautete: D(er) LOBLICHEN BRVDERSCHAFFT D(er) SCHVMACHER GESELLEN I(n) D(er) CHVRF(ürstlichen) RE(sidenz) BERLIN.
1734 wurde ihnen jedoch vom König die Führung eines eigenen Siegels untersagt.
Bäckerinnung Berlin
1442
Bäcker von Berlin
1442
Uhrmacher von Berlin
1442



Das Landesarchiv Berlin verwahrt die sogenannte Unterwerfungsurkunde der Städte Berlin-Cölln aus dem Jahre 1442.
Neben den Siegeln beider Städte sind auch die der Viergewerke beider Städte eingehängt. Dadurch läßt sich das Siegel des Berliner und des Cöllner Bäckergewerks sehr gut vergleichen.
Das Bild des Cöllner Siegels zeigt zwei Brezeln sowie ein eigenartig geformtes Langgebäck. Die Umschrift benutzt die gotische Minuskel und lautet: S(igillum):d(er):beccere thu Colen. Die Raumverteilung ist nicht gut gelöst, so daß links oben fast ein Viertel des Platzes leer blieb, den man mit Zierat füllte.
Auch Brezeln und Backwerk sind weniger kunstvoll ausgeführt als beim Siegel des Berliner Gewerks.
Die Verkaufsstände hießen im Mittelalter Scharren, die Straße wurde danach Scharrenstraße genannt. Hier hatten auch die Bäcker ihre Verkaufsstände, für deren Nutzung der Rat bereits Mitte des 13. Jahrhunderts einen Scharrenzins erhob, der z. T. an die Pfarrkirche St. Peter abgeliefert werden mußte. Die Bäckergilde besaß in dieser Kirche auch einen Altar Zu Ehren Johannes des Täufers.
1442 zahlte jeder Bäcker vierteljährlich 12 Groschen.
Der Rat erhielt aber auch von den Berliner Bäckern gemeinsam viertel- jährlich 7 Schilling.
Da die Tage um den Martinstag als besonders gute Markttage galten, mußte jeder Cöllner Bäcker dafür 5 Pfennig Martinszins zahlen, den freilich der Magistrat zu Berlin erhielt.
Bei Festlichkeiten 10 der Stadt herrschte eine feste Rangordnung.
1475 mußte interessanterweise der Rat beider Städte anläßlich einer Fronleichnamsprozession einen Streit zwischen Schuhmachern und Bäckern schlichten. Künftig sollten in den ungeraden Jahren die Bäcker mit ihren vier Lichtern vorn gehen, in den geraden die Schuhmacher.
1644 erließ der Magistrat der Residenzstadt Cölln an der Spree zwecks Erneuerung und Verbesserung der alten Privilegien für das Bäckergewerk zu Cölln ein neues Privileg, das von Kurfürst Friedrich Wilhelm 1646 bestätigt wurde.
In 51 Artikeln wird das Leben und Handwerk der Bäckermeister geregelt.
Nach der bestandenen Meisterprüfung sollte binnen 8 Tagen das Bürgerrecht erworben werden.
Das erste bekanntgewordene Siegel der Bäcker hängt an der im Landesarchiv Berlin aufbewahrten Urkunde vom Jahre 1442, mit der Bürgermeister, Ratmannen,
„Vierwerke, Innungsmeister" und die gesamte Bürgerschaft der Städte Berlin und Cölln sich dem Landesherrn unterwerfen.
Das Siegelbild zeigt einen Schild mit zwei übereinander liegenden Brezeln,
daneben aufrecht stehend ein Langgebäck, dessen zeichnerische Wiedergabe in der Literatur als Bein (Bubenschenkel) sehr phantasievoll ist.
Die kreisförmig umlaufende Legende beginnt in der Mitte oben und lautet:
+ S(iegel): DER + BECKER + GVLDE + TV + BERLIN.
Die Bezeichnungen Gewerk, Innung, Zunft, und Gilde werden gleichbedeutend gebraucht. Die Viergewerke waren die vornehmsten bzw. führenden Innungen einer Stadt.
In Berlin waren es die Bäcker, Schlächter, Schuhmacher und Wollweber bzw. Tuchmacher. Die Berliner Bäckerinnung ist urkundlich am frühesten von allen Innungen belegt.
Am 18. Juni 1272 gewährt der Rat zu Berlin mit Vollmacht der Gemeinde seinen Mitbürgern, den Bäckern, ,werk und gulde", weil der gesunde Mensch nicht lange Zeit ohne Brot leben kann.
Zwei geschworene Meister sollen dafür sorgen, daß die Gewerksgenossen gutes Brot backen und die Stadt ständig damit versorgen. Schlechte Qualität soll eingezogen und in die beiden Armenhöfe gegeben werden. Wer Aufnahme in das Gewerk begehrt, muss 10 Schilling an die Stadt zahlen und vor den Meistern Brot backen, damit man sieht, ob er sein Handwerk versteht.
Die ehelichen Söhne erben das halbe Gewerk. An den Innungsversammlungen müssen alle Bäcker bei Strafe von 6 Pfennigen teilnehmen.
Der Urkundentext ist nur im Berliner Stadtbuch aus dem Ende des 14. Jahrhunderts überliefert, basiert jedoch auf der Rechtsweisung des Berliner Rates für Frankfurt an der Oder aus dem Jahre 1253. Darin heißt es bereits, das alle, die ein Handwerk betreiben, seien es Bäcker, Schuster, Fleischer oder sonstige Gewerbe, keine „Innung" in der Stadt haben dürfen außer mit Genehmigung des Rates und nur solange die Ratmannes es wollen.
Der Rat bestellt auch zwei Obermeister der Bäcker, die gemeinsam mit 2 Ratmannen die Brotscharren kontrollieren.
Es ist interessant, daß zwar verschiedene Berufe (Bäcker, Schuster, Fleischer usw.) genannt, aber nur für die Bäcker konkrete Ausführungen gemacht werden.
Das Rundsiegel, dessen Prägestempel im Stadtmuseum Berlin verwahrt wird, zeigt ein großes Zifferblatt mit römischen Zahlzeichen. Der Zeiger steht auf kurz vor 9 Uhr. Die bei der XII einsetzende Legende lautet: BERLINSCHES GROSZ UHRMACHER GEWERCK SIEGEL. Zwischen dem Ring mit römischen Zahlen und der Legende befindet sich ein weiterer Ring mit der Minuteneinteilung. In Schritten von 5 Minuten steht oberhalb der eine 5 bis zur 60 über der XII. Der erste Uhrmacher ist in Berlin namentlich 1577 nachweisbar. Es folgten nach dem Potsdamer Edikt 1685 Uhrmacher aus Frankreich und Neuchâtelle. Aber bereits in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erwarben 30 Uhrmacher das Bürgerrecht. 9 waren einheimische Bürgersöhne, die anderen kamen aus den verschiedenen deutschen Landen, aber auch aus der Schweiz, Salzburg und Riga. Zu unterscheiden ist zwischen Groß- und Klein- Uhrmachern, die dem Gewerk der Sporer, Schlosser, Büchsen- und Uhrmacher in Berlin und Cölln an der Spree angehörten. 1691/92 bestätigte Kurfürst Friedrich III. das von seinen Vorfahren erteilte Privileg. Im Zuge der Zunftreform wurde es 1734 aufgehoben und durch das Generalprivileg ersetzt. Es enthält u. a. genaue Angaben über das Meisterstück. Der Groß-Uhrmacher mußte „eine übersetzte Ziehe-Uhr, die die Viertel-Stunden schlägt, den Mondschein und Monatstag weist, acht Tage bis zum nächsten Aufziehen geht, mit einer Trummel-Walze und einem langen Perpendicul in einer Stube oder Zimmer angebracht werden kann" fertigen. Wenn er den Schlosserberuf erlernt hatte und auch ausüben wollte, mußte zusätzlich das für die Schlosser erforderliche Meisterstück angefertigt werden. Vom Klein-Uhrmacher verlangte man eine, Taschenuhr mit Federn, wie zu Augsburg, schlägt alle viertel Stunden, soll Sonnen- und Mond-, und auch die ungleichen Planeten weisen. Ferner ein solches Walzen- Uhrlein mit dem Mondschein." Die Klein-Uhrmacher trennten sich 1752 vom Schlossergewerk und bildeten, freilich nur in Berlin, eine besondere Innung. Erst 1788 folgten die Groß-Uhrmacher. Nicolai rühmt in seiner Geschichte Berlins die hiesigen Flöten- und Harfenuhren als unübertroffen in Deutschland, als die „feinsten musikalischen Delikatessen", die ganze Konzerte mit schönem Ton und richtiger Mensur sauber wiedergeben.
Hutmacher von Berlin
1553
Fleischer von Berlin
1442
Gerichtsiegel von Berlin
1710



Das im Stadtmuseum aufbewahrte Typar zeigt im Schild einen Hut, darunter schräg nach außen gestellt zwei Werkzeuge: Hutformer und Schlagstock. Neben dem Schild stehen die Zahlen 15 und 53, darunter jeweils 3 Kugeln. - Die Legende lautet: S(iegel) D(er) HVTMA- CHER Z(u) BERLIN V (nd) COLN A(n) D(er). SPR(ee). 1553 ist vermutlich das Gründungsjahr der Zunft, ein Privileg läßt sich nicht nachweisen. Da das Siegel Berlin und Cölln nennt, bildeten die Hutmacher also eine kombinierte Innung beider Städte.
1715 folgte die Eingliederung von 12 Hugenotten:
Das General-Privileg vom 22. August 1735 legte die Modalitäten für die Meisterprüfung und die Aufnahme in das Gewerk fest. Dieses war „ungeschlossen", jeder Meister durfte aber nur 4 5 Gesellen und einen Jungen beschäftigen. Selbstgefertigte Hüte durften sie mit goldenen und silbernen Tressen einfassen. Auf dem platten Land waren keine Hutmacher gestattet. Gesellen-Laden samt -Briefen und Siegel wurden vom Magistrat beschlagnahmt.
Die Rechnungslegung über Meister-Lade und Gesellen-Kasse (letztere unter Zuziehung des Alt-Gesellen) wurde vom Altermeister vorgenommen.
Für die dreijährige Lehrzeit wurden Schutzbestimmungen zugunsten einer sachgerechten Ausbildung der Lehrlinge getroffen.
Vor Ausbildungsbeginn sollten sie Lesen, Schreiben, Rechnen und die 5 Hauptstücke des Katechismus beherrschen.
Detaillierte Bestimmungen regelten das Benehmen und die Festlichkeiten, gestatteten den Gesellen eigene Herberge unter Wegfall der alten Bräuche.
Insbesondere wurde vom Gewerk gefordert, daß keine falsche oder untaugliche Ware von Kuh-Haaren, Flocken usw. gefertigt, keine mit Ruß verschmierte Farbe benutzt wird, noch alte aufgeformte Hüte für neu verkauft werden.
1777 zählte das Hutmacher-Gewerk in Berlin 55 Meister mit insgesamt 123 Personen.
Die Hutpreise wurden in Berlin 1771 durch eine Taxe festgeschrieben.
Danach kostete ein schlichter Hut 10 12 Gr., ein Offiziershut 2 Taler. 4 Gr., ein feiner Castor-Hut 6-8 Taler.
Das Rundsiegel zeigt als Bild zwei abgewandte Fleischerbeile.
Die Legende steht zwischen zwei Perlenkränzen und lautet: S(igillum) CARNIFICV (m) IN BERLI(n) = Siegel der Fleischer in Berlin. Über dem V und dem I erkennt man jeweils einen waagerechten Strich für das in Klammern ergänzte 'm' bzw. 'n'. Es handelt sich hierbei um eine noch heute gebräuchliche Abkürzungsform. Die schriftliche Überlieferung zur frühen Geschichte Berlins ist mager.
Von den im Berlinischen Urkundenbuch abgedruckten 34 Urkunden aus der Zeit zwischen 1232 und 1299 haben nur acht als Aussteller den Berliner Rat.
Dies beginnt mit der Rechtsweisung für Frankfurt an der Oder 1253, gefolgt von sieben Innungsprivilegien für die Bäcker (1272), Kürschner (1280), Schumacher (1284), Schuhflicker (1284), Schneider (1288), Tuch- und Wollenweber (1289) und Wollenweber (1295).
Erst danach folgt 1308 eine Urkunde über die Einung zwischen Berlin und Cölln.
Die Zuständigkeit des Rates für die Zulassung neuer Innungen und Einzelbestimmungen über deren Aufgaben und den Erwerb der Mitgliedschaft regelte berets die vorgenannte Rechtsweisung aus dem Jahre 1253, wobei speziell die Bäcker behandelt werden. Die Fleischer (auch Schlächter oder Knochenhauer genannt) werden zwar ebenfalls darin erwähnt, als feste Innung treten sie jedoch erstmals am St.-Marcus-Tag, dem 25. April, 1311 hervor. Der Rat zu Berlin, bestehend aus 12 Ratmannen, überläßt den in Berlin ansässigen Fleischern und ihren Erben die Scharren (das sind die Verkaufsstände) der Stadt Berlin zu erblichem Eigentum. Dafür geben sie als Scharren- Zins vierteljährlich 5 Pfennige und 6 Schillinge. Alle Vierteljahr sollen sie die Scharren unter sich verlosen und wechseln. Wer will, darf seinen Scharren verkaufen. Der Käufer zahlt dafür dem Rat eine halbe Mark Silber. Eine eigentliche Gründungsurkunde der Innung ist nicht überliefert.
Mit den Bäckern, Tuchmachern und Schustern bildeten die Fleischer als älteste und bedeutendste Innungen für die Befriedigung der Lebensbedürfnisse das sog. Viergewerk, das auch erfolgreich auf Beteiligung an der Stadtverwaltung drängte.
In der im Landesarchiv Berlin aufbewahrten sog. Unterwerfungsurkunde der Städte Berlin und Cölln mußten die Gewerke daher 1442 als mitverantwortlich Zeugenschaft listen und zur Beglaubigung ihre Siegel anhängen.
Das im Stadtmuseum Berlin verwahrte Siegel zeigt im Perlenkranz einen von Rankenwerk umgebenen viergeteilten Rundschild. Im Feld 1 steht der rechtsgewandte aufsteigende Berliner Bär, im Feld 2 ein Adler; Feld 3 zeigt den preußischen Adler, belegt mit den Buchstaben FW, und Feld 4 einen Lö- wen. Im Herzschild steht der Adler mit Zepter und Reichsapfel, darüber die Königskrone. Im Fuße des Siegels befindet sich die Legende: „IUDICIUM BEROL:« (Iudicium Berolinensis = Berlinisches Stadtgericht) darunter die Jahreszahl „,1710". Am 18. Januar 1701 hatte sich Kurfürst Friedrich III. in Königsberg die Königskrone aufgesetzt und nannte sich seitdem Friedrich I., König In Preußen. Seine Haupt- und Residenzstadt Berlin sollte mit entsprechender Repräsentanz glänzen. Deshalb befahl er mit Dekret vom 17. Januar 1709 zum 1. Januar 1710 die Vereinigung der bis dahin selbständigen Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zu einer Gesamtstadt mit dem Namen Berlin. Als Sitz des neu zu bildenden Magistrats wurde das Cöllnische Rathaus bestimmt, welches wegen seiner Nähe zum Schloß am geeignetsten schien. Die einzelnen Rathäuser blieben jedoch als Amtslokale erhalten, um der rund 57 000 Köpfe zählenden Bevölkerung weite Wege zu ersparen. Die, Gerichtsverfassung in den Residenzen" vom 21. Januar 1710 regelte das Gerichtswesen in gleichem Sinne. Das neugebildete Stadtgericht bekam als Amtssitz das alte Berliner Rathaus zugewiesen. Die Rechtsprechung besorgten 5 Richter mit einem Bürgermeister als Direktor. Die bisherigen Schöffen wurden durch Assessoren ersetzt. Ausgenommen von dieser Regelung blieben die Garnisonen unter dem Gouverneur, die Staatsbeamten unter dem Hausvogt und die mit eigener Stadtverwaltung, Kirche und Gerichtsbarkeit versehene Französische Kolonie. Nach dem Reglement vom 17. Januar 1709 sollte die Stadt ein neues Siegel erhalten. Der Entwurf des Magistrats wurde 1710 nach Prüfung durch das Oberheroldsamt vom König genehmigt. Ebenso erhielt das Stadtgericht ein neues Siegel. Die im Feld 3 des Gerichtssiegels aufgelegten Buchstaben FW stehen wohl für Friedrich Wilhelm I. und zeigen, daß das Siegel erst 1713 oder später gefertigt sein kann. Die Jahreszahl 1710 bezieht sich dagegen auf die Gründung des Stadtgerichts.
Bürgerrechtssiegel von Berlin
Gewerbegerichtssiegel von Berlin
Gerichtsiegel von Berlin
1710



Das im Stadtmuseum verwahrte ovale Siegel zeigt als Bild den mit fünf Türmen besetzten Schild, darin der nach heraldisch rechts steigende Bär.
Die oben nach einem Stern beginnende Legende lautet:
MAGISTRATS BÜRGERRECHTS REGISTRATUR.
In einer zweiten Zeile unterhalb des Schildes stehen die Worte: ZU BERLIN.
Das Siegel mit seiner ungewöhnlichen Legende führt uns zurück in das mittelalterliche Berlin. Die Bewohnerschaft besaß unterschiedliche Rechte.
Nur der Bürger genoss das volle Stadtrecht mit allen Verpflichtungen, wie beispielsweise die Verteidigung der Stadt gegen feindliche Angriffe. Im Gegenzug gewährte ihm die Stadt vollen Schutz, da nur das Stadtgericht zuständig war. Das 1453 angelegte Bürgerbuch, welches das alte Stadtbuch für die Eintragungen der Neubürger ablöste, enthält Namen, Herkunft, Beruf und zu leistende Abgaben (für Aufnahme in die Bürgerschaft und für Erwerb der Zunft) sowie das Datum der Aufnahme in die Bürgerschaft, aber auch die in der Stadt üblichen Eidesformeln für Neubürger und städtische Amtsträger (Bürgermeister, Gerichtsschreiber usw.).
Die Sprache der Bürgermatrikel ist bis Anfang des 16. Jahrhunderts das Lateinische, ab 1504 hält das Hochdeutsche Einzug. Die Städteordnung vom 19. November 1808 regelte den Erwerb des Bürgerrechts neu und bestimmte, das „Stand, Geburt, Religion und überhaupt persönliche Verhältnisse" bei Gewährung desselben keinen Unterschied machen sollen.
Die Eintragungen im Bürgerbuch finden jetzt auch summarischen Niederschlag im Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin.
Von 1840 bis 1850 erwarben das Bürgerrecht: 20.187 Personen, dafür gingen 441.808 Rthlr. 14 Sgr. 8 Pf. an Bürgerrechtsgeldern ein.
Für die Führung und Aufbewahrung des Bürgerbuches war die Bürgerrechts-Registraturals Bestandteil der Kanzlei, deren „Gelasse" sich ebenso wie die „des Stadtsecretariats" im Rathaus befanden, zuständig. Nachdem die Stadt durch das Gesetz vom 2. Mai 1867 erhebliche Verluste an Einnahmequellen erfahren hatte, sah sich der Magistrat veranlasst, auch von der Erhebung der Bürgerrechtsgelder Abstand zu nehmen.
Der im Landesarchiv Berlin aufbewahrte Siegelstempel zeigt als Bild den preußischen Adler. Die Legende lautet: *GEWERBEGERICHT*BERLIN-LICHTENBERG.
Bild und Umschrift waren durch eine Verfügung des preußischen Innenministers Herfurth vom 1. August 1891 betr. die Form des Siegels der Gewerbegerichte festgelegt.
Das Gewerbewesen wurde in Preußen durch den Minister für Handel und Gewerbe verwaltet. Als kollegiale Behörde stand ihm das Landesgewerbeamt zur Verfügung.
Dieses diente ihm zur technischen Beratung, zur Beaufsichtigung der Gewerbeförderung und der technischen Unterrichtsanstalten. Außerdem verfügte er über einen ständigen Beirat von Sachverständigen für die verschiedensten Fachbereiche. Ein Teil der Gewerbepolizei ressortierte freilich vom Innenminister , ein Teil des technischen Unterrichtswesens vom Kultusminister.
Besondere Behörden bildeten die Gewerbegerichte und die Gewerbeinspektionen.
Durch Gesetz vom 29. Juli 1890 wurde die rechtliche Grundlage zur Einrichtung von Gewerbegerichten geschaffen. Sie sollten für die auf das Arbeitsverhältnis bezüglichen Streitigkeiten eine vereinfachte, billigere und beschleunigte sowie das Vertrauen der Beteiligten genießende Rechtspflege gewähren.
Außerdem konnten sie Gutachten über gewerbliche Fragen abgeben und Anträge stellen. Das Gewerbegericht bestand aus einem Vorsitzenden, der weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sein durfte, und aus mindestens vier Beisitzern, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeiter.
Die Beteiligung gewerbsmäßiger Vertreter und Rechtsanwälte war ausgeschlossen. Das Verfahren war dem amtsgerichtlichen nachgebildet, der Einigungsversuch konnte jedoch in jeder Lage des Verfahrens erneuert werden. Bei Wertbeträgen über 100 Mark war die Berufung an das Landgericht zulässig.
Die Dienstaufsicht lag bei den Regierungspräsidenten, in Berlin beim königlichen Polizeipräsidenten. Ein ..Erster sozialer Ausbildungskurs für Arbeitersekretäre" fand 1904 in Berlin statt mit dem Ziel, Arbeitervertreter zu schulen, damit sie u. a. im Gewerbegericht sachkundig wirken konnten. Hauptträger der Schulung war der Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine.
Das im Stadtmuseum Berlin verwahrte Siegel zeigt im Perlenkranz einen von Rankenwerk umgebenen viergeteilten Rundschild. Im Feld 1 steht der rechtsgewandte aufsteigende Berliner Bär, im Feld 2 ein Adler; Feld 3 zeigt den preußischen Adler, belegt mit den Buchstaben FW, und Feld 4 einen Lö- wen. Im Herzschild steht der Adler mit Zepter und Reichsapfel, darüber die Königskrone. Im Fuße des Siegels befindet sich die Legende: „IUDICIUM BEROL:« (Iudicium Berolinensis = Berlinisches Stadtgericht) darunter die Jahreszahl „,1710". Am 18. Januar 1701 hatte sich Kurfürst Friedrich III. in Königsberg die Königskrone aufgesetzt und nannte sich seitdem Friedrich I., König In Preußen. Seine Haupt- und Residenzstadt Berlin sollte mit entsprechender Repräsentanz glänzen. Deshalb befahl er mit Dekret vom 17. Januar 1709 zum 1. Januar 1710 die Vereinigung der bis dahin selbständigen Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zu einer Gesamtstadt mit dem Namen Berlin. Als Sitz des neu zu bildenden Magistrats wurde das Cöllnische Rathaus bestimmt, welches wegen seiner Nähe zum Schloß am geeignetsten schien. Die einzelnen Rathäuser blieben jedoch als Amtslokale erhalten, um der rund 57 000 Köpfe zählenden Bevölkerung weite Wege zu ersparen. Die, Gerichtsverfassung in den Residenzen" vom 21. Januar 1710 regelte das Gerichtswesen in gleichem Sinne. Das neugebildete Stadtgericht bekam als Amtssitz das alte Berliner Rathaus zugewiesen. Die Rechtsprechung besorgten 5 Richter mit einem Bürgermeister als Direktor. Die bisherigen Schöffen wurden durch Assessoren ersetzt. Ausgenommen von dieser Regelung blieben die Garnisonen unter dem Gouverneur, die Staatsbeamten unter dem Hausvogt und die mit eigener Stadtverwaltung, Kirche und Gerichtsbarkeit versehene Französische Kolonie. Nach dem Reglement vom 17. Januar 1709 sollte die Stadt ein neues Siegel erhalten. Der Entwurf des Magistrats wurde 1710 nach Prüfung durch das Oberheroldsamt vom König genehmigt. Ebenso erhielt das Stadtgericht ein neues Siegel. Die im Feld 3 des Gerichtssiegels aufgelegten Buchstaben FW stehen wohl für Friedrich Wilhelm I. und zeigen, daß das Siegel erst 1713 oder später gefertigt sein kann. Die Jahreszahl 1710 bezieht sich dagegen auf die Gründung des Stadtgerichts.
Stadtgericht Berlin
1767
Ringsiegel Berlin
1539
Siegel von Thilo de Brügges 1391



Das Siegelbild zeigt den Preußischen Adler ohne jegliches Beiwerk. Die Legende beginnt links unten und lautet: BERLINSCHES STADTGERICHTS- SIEG:(el). Im Fußpunkt des Siegels steht, 180° zur Inschrift gedreht, das Datum: 1767.
Das gut erhaltene Typar befindet sich im Stadtmuseum Berlin.
Die Gerichtshoheit des Markgrafen nahm in Berlin- Cölln ein Schulze, unterstützt von einem Schöffengremium wahr. Daneben durften seit 1319 alle Vergehen innerhalb des städtischen Gerichtssprengels von Rat und Schöffen abgeurteilt werden. 1307 führte die Union zwischen Berlin und Cölln zu einer ersten gemeinsamen Gerichtsbarkeit.
1391 verkaufte Tile Brugge das Schulzenamt mit der obersten und niedersten Gerichtsbarkeit in beiden Städten an den Rat der Stadt Berlin.
Das 1442 entzogene Privileg wurde ihnen 1508 durch Kurfürst Joachim I. zurückgegeben.
In Cölln und den seit dem 17. Jahrhundert entstehenden selbständigen Stadtgemeinden Friedrichstadt, Friedrichswerder und Dorotheenstadt bestanden eigenständige Gerichte, die mit der „Gerichtsverfassung in den Residenzen" vom 21. Januar 1710 zusammengefaßt wurden.
Das neugebildete Stadtgericht bekam als Amtssitz das alte Berliner Rathaus zugewiesen.
Es hatte zur Königstraße hin den al Gerichtslaube bekannten zweistöckigen Vorbau, der nach dem Abriß des Rathauses 1871 in den Babelsberger Schloßpark versetzt wurde und dort noch heute zu sehen ist.
Die Rechtsprechung besorgten 4 Zivil- und 1 Kriminal-Richter, die vom Magistrat gewählt und vom König bestätigt wurden, unter einem Bürgermeister als Direktor, der vom König ernannt wurde. Die bisherigen Schöffen wurden durch Assessoren ersetzt. Ausgenommen von dieser Regelung blieben die Garnison unter dem Gouverneur, die Staatsbeamten unter dem Hausvogt und die mit eigener Stadtverwaltung, Kirche und Gerichtsbarkeit versehene Französische Kolonie.
Vor das Stadtgericht gehörten alle Zivil- und Kriminalprozesse der Bürger und Einwohner der Residenzen, soweit sie dem Magistrat unterstanden, sowie z. B. Testaments- und Erbangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken usw.
In dem achteckigen Siegelbild erscheint der nach (heraldisch) rechts aufsteigende Bär erstmals allein in dem mit Arabesken verzierten Wappenschilde. Über dem Schild steht lediglich die zweizeilige Inschrift: CIVITAS BERLIN (Stadt Berlin). Die silberne Stempelplatte, die in das Jahr 1539 datiert wird, befindet sich im Stadtmuseum (zu dem das ehemals selbständige Märkische Provinzial- Museum jetzt gehört).
Der Gebrauch des Siegels ist letztmals für 1685 belegt. Dasselbe Siegelbild, jedoch mit waagerechter zweizeiliger Legende, hing an einer früher in Zerbst aufbewahrten Urkunde vom 3. September 1529.
Ein Vergleich mit Siegeln Berliner Bürger und Hofleute (1501 Peter Brackow, Richter zu Berlin, 1505 Georg Flanz, Hofmarschall, 1506 Margarete Blankenfeld, Witwe des bekannten Bürgermeisters, u. a. m.) zeigt, daß der Typus des achteckigen Siegels mindestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts in Berlin in Gebrauch war. Die Beliebtheit verdankt er sicherlich seiner Eignung als Siegelring, Aber auch die Schwesterstadt Coelln bekräftige eine Urkunde vom 14. Dezember 1526 mit einem achteckigen Siegel, das im Schilde den aufrecht stehenden brandenburgischen Adler zeigt und darüber die Buchstaben: S(igillum) C(ivitatis) C(oelln).
Die Städte der Mittel-, Neu- und Uckermark quittierten Kurfürst Joachim I. von Brandenburg damit den Empfang von 158 halben Gulden.
Die an der Spree gelegene Doppelstadt Berlin/Coelln hatte jeweils eine eigene Stadtverwaltung und Gerichtsbarkeit.
In Berlin, einer Stadt von knapp 8.000 Einwohnern, wirkten vier Bürgermeister, deren Dienstältester bereits als Regierender Bürgermeister bezeichnet wurde.
Der Landesherr hatte Mitte des 15. Jahrhunderts seinen Wohnsitz in dem neu erbauten Schloß auf Coellner Seite genommen.
Hier entwickelte sich erstmals eine feste Residenz. Die Anwesenheit der Landesregierung führte zu einem grundlegenden Wandel im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Gefüge der Stadt.
Durch den Zuzug westdeutscher Familien entwickelten sich Innungen mit neuen Berufszweigen wie Pastetenbäcker, Seidensticker und Teppichmacher. Berühmtes Ereignis dieser Zeit ist die unter Kurfürst Joachim II. am 1. November 1539 in Brandenburg eingeführte Reformation.
Das Siegelbild zeigt im Schild einen rechts gewandten Drachenkopf mit hechelnder Zunge.
Die Legende lautet: + S(igillum) * TILO * DE * BRVGGHE. Das Siegel hängt an einer im Landesarchiv Berlin verwahrten Pergamenturkunde vom 31. Januar 1391.
Es ist identisch mit dem einer Urkunde von 1374. Die offenbar sehr reiche Berliner Bürgerfamilie könnte dem Namen nach aus Flandern stammen.
Urkundlich belegt sind in Berlin/Brandenburg bei leicht variierender Namensform (Brugge, Brügge, Brüghe, Brücke) nur drei Familienmitglieder: Jakob, der ein Haus in der Spandauer Straße besessen hatte, Thilo von Brügge der Ältere und sein gleichnamiger Sohn.
Thilo von Brügge d. Ä. wird am 25. Juli 1345 von Markgraf Ludwig als Dank für die ihm geleisteten Dienste mit der Anwartschaft auf Gericht und Schulzenamt in beiden Städten Berlin und Cölln belehnt.
Insbesondere überträgt ihm der Markgraf das oberste Gericht beider Städte mit allem Zubehör, worüber er bislang als Pfand verfügte.
Entsprechend heißt es noch im Landbuch Karls IV. von 1375, daß das oberste Gericht in Berlin und Cölln Tyle Brugke inne hat.
Eine zweite Funktion Thilos als Münzmeister zu Berlin wird deutlich, als Markgraf Ludwig der Römer ihm am 5. April 1356 das Prägen neuer Pfennige gestattet. Bereits im Mai stellt der Markgraf mehrere Urkunden aus, worin den Brügges und Thile von Kampe für ihm gewährte Kredite Hebungen aus der Mühle zu Spandau, aus dem Zoll zu Lebus, aus Schoß und Urbede zu Berlin usw. angewiesen werden.
Für einen weiteren Kredit in Höhe von 357 Mark Silber setzt der Markgraf seinen Münzmeister 1356 zum Vogt in Alt Berlin, Cölln, Spandau, Nauen und Rathenow samt zugehörigen Landen mitsamt dem Teltow ein. Am 31. Januar 1391 verkauft sein Sohn Tyle Brugge das Schulzenamt in Berlin und Cölln nebst obersten und niedersten Gericht sowie alle Renten und jährlichen Einkünfte innerhalb und außerhalb Berlin-Cöllns, womit die Markgrafen ihn und seine Vorfahren belehnt hatten, an die Ratmannen der Stadt Berlin für 356 Schock böhmischer Groschen.
Bereits 1369 hatte Markgraf Otto auf alle Einkünfte und Rechte aus der Berliner Münze verzichtet und den Ratmannen der namentlich genannten Städte des Berliner Münzbezirks die Errichtung einer gemeinschaftlichen Münzstätte und die Prägung eines „ewigen Pfennigs"* gestattet.
Siegel Spandau
1861/1862



Das Rundsiegel zeigt eine Stadtmauer, seitlich dahinter zwei Türme mit spitzem Dach. Vom gewaltigen mittleren Torturm, belegt mit dem brandenburgischen Adlerschild, ist nur der Zinnenkranz sichtbar, darüber der askanische Topfhelm mit Federflug. Die Legende lautet (mit spiegelverkehrtem N): + SIEGEL DER STADT SPANDOW. Das Siegel wurde im Jahre 1861 geschaffen. Es entspricht bis auf die modernisierte Sprache der Legende dem ältesten Stadtsiegel aus dem Jahr 1289. Adlerschild, Topfhelm und Federflug ver- weisen auf die Markgrafen von Brandenburg als Stadtherren der deutschen Stadt, die im Zuge der deutschen Ostbewegung gemeinsam mit der askanischen Burganlage auf der Zitadelleninsel neben bzw. in Nachfolge einer slawischen Wehranlage und dörflichen Siedlung entstand. Das Stadtrecht erhielt sie 1232. Ein Vogt als markgräflicher Beamter wird bereits 1197 urkundlich erwähnt. Als zeitweiliger Aufenthaltsort des Markgrafen und seiner Kanzlei, sodann als Witwensitz, war die Burg im Mittelalter besonders beliebt. Die Umgestaltung zur Zitadelle durch Graf Lynar erfolgte Ende des 16. Jahrhunderts. Der mittelalterliche Juliusturm wurde berühmt als Reichsschatzkammer nach 1871, heute fesselnder Anziehungspunkt für Touristen, ebenso wie die Altstadt mit der Nikolaikirche, in der unter Kurfürst Joachim II. die Reformation in der Mark eingeführt wurde. 1852 zählte man in Spandau rund 8000 Einwohner. Bauern, Handel und Handwerk bestimmten das Bild einer märkischen Kleinstadt, die freilich auch schon Anfänge militärischer Werkstätten aufwies. Die Entwicklung zu einem bedeutenden Industriestandort und die Konzentrierung der preußischen Rüstungsindustrie in Spandau führte bis 1900 zum sprunghaften Anstieg auf knapp 60 000 Einwohner (heute rund 200 000). Sie veränderte das Sozial- und Wirtschaftsgefüge der Stadt völlig, die am 01. April 1887 zum selbständigen Stadtkreis erhoben, 1920 unter Einbeziehung von Gutsbezirken und Dörfern wie Pichelsdorf, Gatow und Kladow als 8. Bezirk in Berlin eingemeindet wurde. 1928 bis 1931 entstand als Verbindung von Produktionsstätten der Firma Siemens und Wohnanlagen die Siemensstadt mit eigenständigem Kultur- und Wirtschaftsgefüge.