Historische Siegel der Stadt Cölln

Stadt Cölln 
1442

Fleischerinnung Cölln
1442

Schuhmacher Cöln
1442

Eingetieft in einer braunen Wachsschüssel präsentiert sich das Rundsiegel mit dem (ohne Schild) freistehenden Adler, umgeben von der Legende: S(igillum) BVRGENSIVM COLNE, Siegel der Bürger Cöllns. Es ist mit einem Pergamentpressel an der heute im Landesarchiv Berlin verwahrten sogenannten Unterwerfungs-Urkunde vom 29. August 1442 befestigt, auf dem in zeitgenössischer Schrift steht: Rath zu Cöllen. Im Unterschied zu Berlin veränderte Cölln sein Siegelbild im Prinzip nicht, lediglich die Legende wandelte sich. Die Schwesterstadt Berlins tritt urkundlich etwas früher in das Licht der Geschichte durch den wohl an St. Petri wirkenden Pfarrer Symeon als Zeuge in einer Urkunde von 1237. Auf dem ältesten Berlin-Plan Memhardts nehmen beide Städte um 1650 rund 88 ha ein, von denen nur ein Drittel auf Cölln entfällt, das seit alters durch die Mühlendammbrücke mit Berlin verbunden war. Cölln blieb aber im Schatten Berlins, bis es Mitte des 15. Jahrhunderts durch den Schloßbau neue Bedeutung als Residenz des Landesherrn und seiner Behörden erlangte. Die Datierungsformel in kurfürstlichen Schriftstücken („gegeben im Schloß zu Cölln an der Spree") trägt dem Rechnung. Erst seit der Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin 1709/10 ist nur noch von Berlin die Rede und Cölln tritt wieder in den Hintergrund. Dabei hat es mit der Breiten Straße ein Schmuckstück, von dem noch heute das Ribbeckhaus Zeugnis ablegt. Die Brüderstraße erinnert an das einstige Dominikanerkloster, das um 1477 Sitz des bis dahin in Erfurt und Magdeburg stationierten Generalstudiums der sächsischen Dominikanerprovinz wurde. Es war die erste Berliner Hochschule, an der Gelehrte von Rang tätig waren. Unter städtischer Regie stand die Cöllnische Ratsschule. 1541 erlebte Cölln die erste Aufführung eines Theaterstückes (Dreikönigs- spiel), verfaßt vom Rektor des Cöllnischen Gymnasiums Heinrich Knaust. Literarische Bedeutung wahrte Cölln in der Fischerstraße mit dem vermeintlichen Geburtshaus von Hans Kohlhase (Nr. 27), dessen Kampf um Recht gegen den sächsischen Kurfürsten mit der Hinrichtung vor dem Georgentor 1540 endete. Kleists Novelle „Michael Kohlhaas" hält die Erinnerung an die damaligen Geschehnisse wach. Hervorragende Vertreter der Aufklärung trafen sich im Nicolaihaus und Wilhelm Raabe widmete seiner Wohnstätte von 1854/56 

die „Chronik der Sperlingsgasse".

Die bereits mehrfach erwähnte „Unterwerfungsurkunde" vom 29. August 1442 im Landesarchiv Berlin bietet den großen Vorzug, das neben den Stadtsiegeln von Berlin und Cölln auch die Viergewerke beider Städte mit ihren Siegeln vertreten sind. 

Dies gestattet für ein konkretes, urkundlich belegtes Jahr den genauen Vergleich der in beiden Städten geführten Siegel. Das kleine Rundsiegel zeigt ein leicht schräg gestelltes Fleischerbeil, im Grunde umgeben von Blutstropfen. Darum zieht sich, von zwei durchgezogenen Linien eingerahmt, die Inschrift: S(iegel): der: knake(n)hower: va(n) Cole(n): (Das Siegel der Knochenhauer von Cölln) Statt des auslautenden „n' begegnet uns wieder der jeweils als Abkürzung verwandte waagerechte Strich über „a" und „e". Es ist interessant, daß man sich in Cölln bereits der deutschen Sprache bediente, während das Berliner Siegel noch eine lateinische Inschrift aufweist. Knochenhauer ist die altertümliche Bezeichnung für den Fleischer bzw. Schlächter. 

Im Cöllner Bürgerbuch, das freilich erst von 1508-1611 und von 1689-1709 publiziert ist, 

wird sie zum letzten mal 1564 verwandt. Parallel wird im Bürgerbuch bis Anfang 18. Jahrhundert der Schlächter genannt. 

Ein Fleischer erscheint darin erstmals 1574, dann aber erst wieder seit 1694 (bzw. 1689 der Fleischhauer). 

In Cölln dürften seinerzeit 23 Schlächter gegenüber 46 in Berlin gewirkt haben. 

Eine Gründungsurkunde für die Cöllner Fleischerinnung ist nicht überliefert; urkundlich werden die Knochenhauer 1431 erwähnt. 

Für die Aufnahme in das Gewerk mußten demselben 1 Schock Groschen und 4 Pfund Wachs entrichtet sowie den Gewerksgenossen eine Mahlzeit gereicht werden. 

Der Rat erhielt 15 Groschen, der Schreiber 3 Pfennige. Vierteljährlich mußten die Knochenhauer Cöllns der Stadt 1 Schock und 16 ½ Groschen Scharrenzins entrichten. 

Für den Kauf eines Scharrens (= Verkaufsstand) waren dem Rat 5 Schillinge und dem Schreiber 3 Pfennige zu zahlen. Abgaben und Eigentumsverhältnisse an den Scharren waren also wie in Berlin geregelt. 

Beim Eid der Schlächter fällt auf, da sie kein aus den Hospitälern und aus dem Heiliggeiststift gekauftes Vieh feilbieten durften. 

Für die Berliner Schlächter ist eine solche Vorschrift nicht überliefert.

Auch das Siegel der Cöllner Innung lässt sich erstmals 1442 nachweisen. 

Das Bild zeigt zwei verschiedene Zuschneidemesser, darüber ein Kreuz. 

Die Legende lautet: S(igillum) VNIO- NIS AC GVLDE SVTORV (m) I(n) COLE(n). (=Siegel der Innung und Gilde der Schumacher in Cölln.) 

Ein Gründungsprivileg ist nicht überliefert, doch dürfte die Innung gleichaltrig mit der Berliner sein. 

Daneben bestand wie in Berlin eine selbständige Innung der Schuhflicker. Urkundlich werden die Cöllner Schuster erst 1391 genannt, weil sie den Martinizins an Berlin zahlen mußten. 

Aus dem Stadtbuch Cöllns von 1442 ergibt sich außerdem, daß die Schumacher beider Städte freitags gemeinsam im „schuhuze" in Cölln standen, während man dienstags gemeinsam auf dem Berliner Wochenmarkt verkaufte. 

Dennoch blieben beide Innungen getrennt. 1448 vereinbarten die Ratmannen beider Städte im Rathaus bei der Langen Brücke mit den Schuhmachern bei- der Städte, daß nur sie und weder Bürger noch Gäste auf dem Markt Rinder-, Kälber-, Bucken- oder Ziegenleder kaufen dürfen. 
Nur Bürger, die selbst schlachten, dürfen Häute und Felle zu Hause an jedermann verkaufen, desgleichen Fleischer auf dem Scharren. Für den Eigenbedarf dürfen Bürger auch in ihrem Haus angebotene Felle kaufen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, darf nicht von den Schuhmachern durch Wegnahme des Leders bestraft werden, sondern dies muß dem Rat zur Aburteilung gezeigt werden. Frei darf jedermann auf dem Markt Hammel-, Schaf- und Zickleinfelle kaufen. Frei ist auch der Fellkauf auf den Jahrmärkten. Ferner verzichten die Schumacher auf die Bestimmung, daß fremde Meister, die Aufnahme in das Gewerk begeh- ren, erst ein Jahr als Knecht bei einem hiesigen Schuhmachermeister arbeiten müssen. Ledige Gesellen dagegen, die Aufnahme ins Gewerk begehren, sollen erst ein viertel Jahr auf Probe arbeiten, bevor sie diese dann zu rechter Zeit in der Morgensprache beantragen. Eine Taxordnung für den Lederkauf und Schuhverkauf ist von 1632 überliefert. Je nach Größe und Qualität kosteten Schuhe 5 - 8 Silbergroschen, Stiefel bis 3 Taler. Der Schuhflicker erhielt für ein paar „Manns-Sohlen" 3 Silbergroschen. 

Der Einkauf einer Kuh- oder Stierhaut kostete 1 Taler 12 Silbergroschen, einer vollständigen rohen Ochsenhaut 3 Taler. 

Tuchmacher Cölln
1442

Das Rundsiegel zeigt in der Mitte einen Schild, darin senkrecht stehend ein Glätteholz, begleitet von den Buchstaben U R. Die zwischen zwei Linien umlaufende Legende lautet: S(igillum) PANNIFICVM I(n) COLEN (Siegel der Tuchmacher in Cölln). 

Die Spreestädte Berlin und Cölln unterstanden dem über Brandenburg vermittelten 

Magdeburger Recht. 

Insofern gelten die Ausführungen der Berliner Urkunde von 1253 ebenso für Cölln. 

Auch die Cöllner Innungen dürften zeitlich parallel zu den Berlinern entstanden sein, obwohl die urkundliche Überlieferung schweigt. 

Interessant ist freilich „Der Knapen briff" des Berliner Rats vom 19. November 1331. 

Er enthält Bestimmungen, die ausdrücklich für die Woll- und Leineweber (bzw. Tuchmacher) in Berlin und Cölln bei Bestattungen von Gesellen und Lehrlingen ihres Gewerks gelten. Festgesetzt werden auch Strafen bei Spielsucht, Diebstahl, Bigamie oder wenn ein Meister oder Knappe sich gleichzeitig bei zwei Meistern verdingte. Kein Meister oder Knecht durfte nach dem ersten Vesperläuten in Berlin oder Cölln am Sonnabend arbeiten; ebenso war die Arbeit bei Kerzenlicht verboten. Der Knappe mußte dem Meister gehorchen, niemand durfte barfüßig oder im Hemd über die Straße gehen. 

Wer bei den Zusammenkünften nicht erschien, mußte dem Meisterknappen 3 Pfennige geben. 

Dem Cöllnischen Stadtbuch von 1442 läßt sich entnehmen, daß sich die hiesigen Viergewerke aus den Knochenhauern, Bäckern, Schuhmachern und Tuchmachern, auch Laken- oder Wantmaker genannt, zusammensetzten. 

Das Stadtbuch enthält außerdem Bestimmungen über die Aufnahme in das Gewerk, die dabei entstehenden Kosten und insbesondere den Text des dabei abzulegenden Eides. Zwei- mal mussten die Gewandmacher jährlich je 6 Pfennige Zins zahlen und auf dem Jahrmarkt 2 Pfennig Städtegeld entrichten. 

Drei Meister heißen „telre" oder „,mensuratores"; sie werden ausgewählt, brauchen keinen Zins zu geben und leisten einen besonderen Amtseid. Anscheinend hatten sie auf richtige Qualität und richtiges Maß bei den Tuchen zu achten, wie es bereits in der Urkunde Berlins von 1253 festgelegt worden war. 

Ein Häuserverzeichnis von 1503 weist für Cölln nur wenige Straßen nach. Die Bevölkerung zählte etwa 1000 Einwohner.

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